Schutzverordnung Landschaft

Der Schutzverordnungsplan sowie die Schutzverordnung Landschaft bezwecken den Erhalt, die Pflege sowie den Schutz vor Beseitigung oder Beeinträchtigung der aufgeführten Schutzobjekte.

Die rechtskräftige Schutzverordnung inkl. Schutzplan wurde im Jahr 1997 bzw. 2012 (Nachtrag) vom Regierungsrat genehmigt. Seither haben sich die Landschaft von Weesen wie auch die Anforderungen für die Schutzverordnung verändert. Die rechtskräftige Schutzverordnung wie auch der dazu gehörige Schutzplan genügen diesen veränderten Ansprüchen nicht mehr und bedürfen einer Revision. Alle rechtskräftigen Schutzobjekte sowie weitere Objekte von übergeordneten Inventaren und Planungen, den Landwirtschaftsdaten und der Analyse von Luftbildern wurden im Feld geprüft. Die Resultate sind in einem Schutzverordnungsplan festgehalten. Die Bestimmungen zum Schutz und Erhalt der einzelnen Landschaftsschutzelemente sind im Schutzverordnungsreglement enthalten.

Die Ergebnisse aus der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung sind in die Unterlagen eingeflossen. Die Schutzverordnung Landschaft liegt nun während vier Wochen zur öffentlichen Auflage mit Einsprachefrist auf. Nach Abschluss allfälliger Einsprachen wird die Schutzverordnung Landschaft vom Kanton St. Gallen mit Ansetzung einer Rekursfrist genehmigt.

Unterlagen zur öffentlichen Auflage

Schutzverordnungsreglement

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Schutzverordnungsplan Teil Landschaft

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Planungsbericht nach Art. 47 RPV

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Bericht der Teilnehmerrückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung

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Schutzverordnung Baudenkmäler und archäologische Denkmäler

Der Schutzplan sowie die Schutzverordnung Baudenkmäler und archäologische Denkmäler sichern Kulturobjekte und Anlagen, Ortsbildschutzgebiete, Umgebungsschutzgebiete, archäologische Fundstätten sowie historische Verkehrswege.

Gemäss kantonalem Richtplan St. Gallen ist die Gemeinde verpflichtet die national und kantonal bedeutenden Ortsbilder parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festzulegen. Die Schutzverordnung über die Kulturgüter der Gemeinde Weesen stammt aus den Jahren 1994/97 und wurde im Jahr 2015 letztmals aktualisiert. Im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung wird auch das Schutzverordnungs-Reglement und der Schutzverordnungs-Plan zu den Baudenkmälern und archäologischen Denkmälern überprüft. Die Objekte werden in einem Inventar (Hinweisinventar) mit einer angepassten Würdigung versehen. Der Betrachtungszeitraum der Schutzverordnung inkl. Hinweisinventar wird auf die Moderne und die frühe Nachkriegsmoderne ausgedehnt, die bisher nicht systematisch berücksichtigt wurde.

Die Schutzverordnung Baudenkmäler und archäologische Denkmäler soll im Jahr 2026 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet werden.