Kommunaler Richtplan

Der behördenverbindliche kommunale Richtplan wurde am 19. August 2025 vom Gemeinderat erlassen und am 21. November 2025 vom Kanton St. Gallen zur Kenntnis genommen. Er bildet eine wichtige Grundlage für die Revision des Zonenplans und des Baureglements.

Klima und Grünräume

Weesen setzt in seiner künftigen Entwicklung auf eine klimaverträgliche Siedlungsentwicklung mit mehr Grün, weniger Versiegelung und bessere Regenwasserversickerung. Mit der kommunalen Richtplanung, dem Zonenplan und Baureglement werden Massnahmen zur Förderung von Grünflächen festgelegt. Diese sollen Wärmeinsel reduzieren und die Aufenthaltsqualität steigern.

Siedlung und Innenentwicklung

Das Städtli, die Linth- und Seepromenade sollen attraktive Aufenthaltsräume werden. Die Innenentwicklungsgebiete (Moos, Wismet, «Gemeindehaus», Du Lac/Hotel Walensee, Mariahalden, Paradiesli, Hirschenguet, Biäsche, Trottengüetli und Rosengarten) zeigen auf, wo Weesen verdichtet sowie durchgrünt bebaut werden soll.

Landschaft und Erholung

Das Landschaftsbild im Ortshintergrund und der Seeuferbereich des Walensees sind für Weesen stark identitätsstiftende Merkmale. Diese zu erhalten und zu schützen sind wichtige Ziele des Richtplans. Die Zugänglichkeit der Badeplätze ist der Weesener Bevölkerung sehr wichtig und soll auch weiterhin gewährleistet werden.

Mobilität und Verkehr

Neue Parkplätze am Ortseingang und ein Shuttlebus sollen künftig das Zentrum entlasten. Weitere wichtige Themen des kommunalen Richtplans sind die Sicherheit der Velowege, Temporeduktionen und die Begegnungszone im Städtli. Ebenfalls soll das Städtli besser an die Seepromenade (Querung der Kantonsstrasse) und die angrenzenden Erholungsräume für den Fuss- und Veloverkehr angeschlossen werden.

Kommunaler Richtplan Weesen
Kommunaler Richtplan Weesen

Richtplan Weesen

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Massnahmenblätter zum kommunalen Richtplan

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Planungsbericht gem. Art. 47 RPV

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