Auch der kommunale Richtplan wurde vom Gemeinderat am 19. August 2025 erlassen und vom Kanton St. Gallen am 21. November 2025 zur Kenntnis genommen. Der kommunale Richtplan stimmt die Entwicklung von Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur ab und bildet die Ausgangslage für die aktuell laufende Revision des Zonenplans und des Baureglements. Im Gegensatz zur Zonenplanung und zum Baureglement ist der Richtplan behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich. Fokus des neuen kommunalen Richtplans ist die Stärkung des Städtlis, die Aufwertung der Seepromenade, die Definition der Innenentwicklungsgebiete sowie der Schutz von wertvollen Landschaftsräumen.