Ortsplanung in Kürze

Die Erarbeitung des Leitbildes für unsere Gemeinde konnte dank Unterstützung der Teilnehmenden anlässlich des ersten Bevölkerungsforums vom 30. Oktober 2019 fertiggestellt werden. Der Gemeinderat Weesen hat dieses am 13. Januar 2020 verabschiedet. Das Leitbild ist auf folgendem Weblink einsehbar: https://www.weesen.ch/leitbild

Ausgangslage zum kommunalen Richtplan bildet das räumliche Entwicklungskonzept (REK). Mit dem kommunalen Richtplan stimmt die Politische Gemeinde Weesen Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung, die Erschliessung für den Fuss- und Veloverkehr sowie den geplanten Infrastrukturausbau aufeinander ab. Mithilfe dieses Instruments wird die langfristige Entwicklung von Weesen aufgezeigt. Der kommunale Richtplan gibt unter anderem Auskunft darüber, in welchen Gebieten von Weesen wie gebaut werden bzw. wo und wie innerhalb der Bauzone eine Innenentwicklung stattfinden soll, oder Freiräume zu sichern sind. Der Gemeinderat hat den kommunalen Richtplan am 19. August 2025 erlassen und der Kanton St. Gallen hat diesen am 21. November 2025 zur Kenntnis genommen.

Die kommunale Richtplanung bildet die konzeptionelle und inhaltliche Grundlage für die Revision der Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, welche aktuell in der öffentlichen Auflage ist. Der Zonenplan legt grundeigentümerverbindlich fest, wie das Gemeindegebiet räumlich genutzt werden darf. Er teilt das Gemeindegebiet in verschiedene Nutzungszonen ein (z. B. Wohnzonen, Gewerbezonen, Landwirtschaftszonen) und bestimmt, wo und wie gebaut werden darf. Das Baureglement enthält die rechtlichen Bestimmungen über das Bauen und die Nutzung des Bodens innerhalb der Zonen. Es konkretisiert die Vorgaben des Zonenplans mit Bauvorschriften und Gestaltungsregeln.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ortsplanung in Weesen ist die Schutzverordnung Weesen mit den Teilen Landschaft sowie Baudenkmäler und archäologische Denkmäler. Der Teil Landschaft schützt gefährdete Lebensräume, fördert die Biodiversität und dient dem Erhalt wertvoller Landschaftselemente. Somit wird sichergestellt, dass die natürliche Schönheit und die Lebensräume für heutige und künftige Generationen bewahrt werden. Wie die Rahmennutzungsplanung befindet sich auch die Schutzverordnung Landschaft in der öffentlichen Auflage.

Die grundeigentümerverbindliche Schutzverordnung Baudenkmäler und archäologische Denkmäler legt fest, welche Objekte unter Schutz gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Prüfung, welche Bauten der Gemeinde aufgrund ihres historischen Zeugniswertes sowie ihrer ortsbaulichen Bedeutung schützenswert sind. Die Schutzverordnung Baudenkmäler soll im Jahr 2026 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet werden.