Landschaft

Die öffentlichen und privaten Grünräume sollen auch zukünftig neben der Bebauung das Siedlungs- und Landschaftsbild prägen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die stark durchgrünte Bebauung um das Seebecken erhalten bleiben, der Parkplatz am Seebecken aufgehoben und als Freiflächen umgenutzt sowie die Aussenräume bei grösseren Mehrfamilienhausüberbauungen möglichst grosszügig, attraktiv und ökologisch gestaltet werden.

Wo immer möglich, soll der Grünraum entlang den Gewässern unter Berücksichtigung des Schutzes vor Hochwasser als Erholungsraum genutzt und als Grünraum mit Bäumen und Sträuchern gestaltet werden. Die Förderung der Biodiversität ist der Bevölkerung mit geeigneten Massnahmen näher zu bringen (z.B. Informationsveranstaltungen, Umwelttage, Broschüren usw.) und soll auf dem gesamten Gemeindegebiet gestärkt werden.

Bestehende Grünraumachsen und oberirdische Gewässer werden erhalten, gefördert und wo möglich, ergänzt (Massnahmenblätter L2, L3, L4, L5). Die bestehenden Badeplätze (L6) sollen weiterhin beliebte Erholungsorte für die Weesner Bevölkerung sowie Besucher:innen bleiben.

Die im kantonalen Richtplan bezeichneten Streusiedlungsgebiete (rote Schraffur) auf dem Gemeindegebiet von Weesen sind mit ihren Bauten ausserhalb der Bauzone identitätsstiftend und daher zu erhalten (Massnahmenblatt L1). Die bestehende Bausubstanz soll gepflegt und zeitgemäss und landschaftsverträglich genutzt werden.

Die öffentlichen Freiflächen an der Seepromenade können zukünftig mit dem neu gestalteten Markplatz vielfältig genutzt werden. Massnahmen betreffend Seepromenade (S1.3) und Marktplatz (S1.2) sind im Kapitel Siedlung definiert.

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Übersichtsplan Themenbereich Landschaft

Massnahmenübersicht Richtplan, Teil Landschaft

Massnahmenübersicht, Teil Landschaft

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Kurzerläuterungen zu den wichtigsten Massnahmen 

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Massnahmenblätter zum kommunalen Richtplan (Teil Landschaft: L1 - L7)

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