Ortsplanungsrevision
Die Gemeinde Weesen erarbeitet zurzeit ihre Ortsplanungsrevision, um den behördenverbindlichen kommunalen Richtplan und die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung auf das per 01.10.2017 in Kraft gesetzte Planungs- und Baugesetz (PBG) abzustimmen und die räumliche Entwicklung auf die übergeordneten Vorgaben und die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Die rechtsgültige Richtplanung wurde am 8. November 2010 vom Gemeinderat verabschiedet, der rechtsgültige Zonenplan am 15. März 2013 durch das Baudepartement genehmigt und das Baureglement stammt aus dem Jahr 1995 (mit Nachträgen von 2001 und 2013).
Aufgrund der Gesetzesänderungen auf Bundesebene (Raumplanungsgesetz; RPG, Raumplanungsverordnung; RPV) und auf kantonaler Ebene (Planungs- und Baugesetz, PBG), der Anpassung des kantonalen Richtplans sowie der neuen Herausforderungen im Bereich Umweltschutz (wie Naturgefahren) ist eine Aktualisierung der Instrumente der Ortsplanung angezeigt. Gemäss den Übergangsbestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (vgl. Art. 175 PBG) müssen die Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren ab Vollzugsbeginn des Planungs- und Baugesetzes respektive bis 1. Oktober 2027 an das neue Recht angepasst werden.