Begriffserklärungen

Leitbild Weesen

Das Leitbild 2020 zeigt die allgemeinen Ziele für die Gemeindeentwicklung. Der Gemeinderat hat das Leitbild 2020 an der Klausurtagung im Sommer 2019 in Zusammenarbeit mit Vertretern der Hochschule Luzern erarbeitet. An einem öffentlichen Workshop im Herbst 2019 wurden die Inputs der Bevölkerung abgeholt und in das Leitbild aufgenommen. Das nun vorliegende Leitbild wurde vom Gemeinderat im Januar 2020 genehmigt. Es bildet die Grundlage für die nun gestartete Revision der Ortsplanung.

Räumliches Entwicklungskonzept

Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) fasst die strategischen Stossrichtungen zusammen und beschreibt, wie sich Weesen in Zukunft entwickeln soll. Mit der neuen raumplanerischen Ausgangslage ist insbesondere die ausreichende Siedlungsentwicklung nach innen nachzuweisen. Das Konzept der räumlichen Entwicklung ist konzeptioneller Bestandteil des kommunalen Richtplans.

Kommunaler Richtplan / Richtplanbeschlüsse

Der Richtplan ist behördenverbindlich und besteht aus der Richtplankarte, den einzelnen Richtplanbeschlüssen (Massnahmen), welche konkrete Themengebiete oder Projekte beschreiben und dem Erläuterungsbericht. Jeder Richtplanbeschluss umfasst Massnahmen, Zeithorizont und Verantwortlichkeiten. Die Massnahmen werden in Massnahmenblättern beschrieben und in der Richtplankarte räumlich verortet. Der kommunale Richtplan muss den Vorgaben des kantonalen Richtplans entsprechen und wird vom Baudepartement des Kantons St. Gallen beurteilt, zur Kenntnis genommen und vom Gemeinderat erlassen.

Zonenplan

Der Zonenplan legt die Grundnutzung eines Grundstückes fest. Durch die Zonenzuweisung wird definiert, auf welchen Parzellen welche bauliche Nutzung zulässig ist. Der Zonenplan ist grundeigentümerverbindlich.

Baureglement

Das Baureglement definiert einerseits die Regelbauweise für die im Zonenplan ausgewiesenen Zonen und legt andererseits die weiteren Regelungen hinsichtlich des Baubewilligungsverfahrens in der Gemeinde fest. Das Baureglement detailliert und ergänzt dabei insbesondere die Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Das Baureglement ist grundeigentümerverbindlich.

Sondernutzungsplan

Mittels Sondernutzungsplan kann der Gemeinderat für spezielle Gebiete Sonderregelungen hinsichtlich der baulichen Möglichkeiten und Abweichungen vom Baureglement zulassen. Der Sondernutzungsplan ist grundeigentümerverbindlich.

Schutzplan und Schutzverordnung

Der Schutzplan sowie die Schutzverordnung Kulturobjekte und Ortsbildschutzgebiete sichern Kulturobjekte und Anlagen, Ortsbildschutzgebiete, Umgebungsschutzgebiete sowie historische Verkehrswege.